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Bau- und Architektenrecht

Ihr Recht am Bau

Das häufig überaus beratungsintensive Bau- und Architektenrecht betrifft nicht nur Bauherren, sondern ebenfalls die an der Realisierung des Bauvorhabens beteiligten Architekten und Bauunternehmer.
Feldkamp und Partner steht Ihnen als erfahrener Partner bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite, egal ob Sie als Bauherr oder ausführender Unternehmer auftreten.

Unser umfangreiches Leistungsportfolio umfasst alle Phasen des Bauprojekts, von der Gestaltung des Bauvertrags über die laufende Betreuung des Baufortschritts bis hin zur Abnahme und der evtl. Nacherfüllung von Baumängeln.

Für Betroffene sind diese Verfahren oftmals nicht nur langwierig und kräftezehrend, sondern in gleichem Maße kostenintensiv, da eine herkömmliche Rechtsschutzversicherung baurechtliche Angelegenheiten zumeist ausschließt.
Generell empfiehlt sich der Abschluss einer eigenen Bauherren-Rechtsschutzversicherung noch vor dem ersten Spatenstich.

Heinrich Feldkamp

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau -und Architektenrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Feldkamp und Partner unterstützt Sie in allen Facetten des Bau- und Architektenrechts. Wir bieten unseren Mandanten ein abgerundetes Leistungsportfolio, egal ob Sie als Bauherr, Architekt oder Bauunternehmer auftreten.

Erarbeiten von Bauverträgen für alle Baubeteiligten:
Feldkamp und Partner unterstützt Sie beratend bei der Entwicklung eines rechtssicheren Bauvertrags und sofern es sich um einen Vertrag mit einem Verbraucher handeln sollte, auch eines Verbraucherbauvertrags. Im Dialog erstellen wir für Sie einen Vertrag, der nicht nur alle zu erledigenden Arbeiten, Fristen und Termine verbindlich beschreibt, sondern Sie und Ihr Bauvorhaben auch vor Unklarheiten, Missverständnissen und damit verbundenen Teuerungen bewahrt. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Heinrich Feldkamp informiert Sie über die abzuwägenden Faktoren im Vorfeld eines Vertragsschlusses und schaffen das Fundament für ein erfolgreiches Bauprojekt.

Gewährleistung und Mängelrechte:
Bei Mängeln bzw. mangelhafter Leistung des Bauunternehmers steht dem Bauherrn eine Bandbreite von rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung. Feldkamp und Partner prüft zusammen mit Ihnen, welche Schritt Ihrer individuellen Situation gerecht werden, um eine für Sie zufriedenstellende Lösungsstrategie zu entwickeln. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche zur Nachbesserung bzw. Kompensation, damit dem erfolgreichen Abschluss Ihres Bauprojekts nichts im Wege steht. Dabei arbeiten wir mit verschiedenen Spezialisten unter den Bausachverständigen zusammen.

Architektenhonorare:
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare der namensgebenden Berufsgruppen. Allerdings ist der korrekte Umgang mit der HOAI nicht nur für den Laien schwierig. Auch die Gerichte müssen regelmäßig zur Prüfung der Honoraransprüche einen Sachverständigen hinzuziehen. Feldkamp und Partner unterstützt sowohl Bauherren als auch Architekten und Ingenieure.

Maschinen- und Anlagenbau:
Auch der Maschinen- und Anlagenbau fällt, wie das Bau- und Architektenrecht, in den rechtlichen Bereich des Werkvertragsrechts wenn der Schwerpunkt der Leistung in der Herstellung des vertraglich geschuldeten Werkes liegt. So wie es im Baurecht mit der VOB spezielle Regelungen gibt, können auch beispielsweise durch die VDMA-Einheitsblätter technische Regeln und Vereinbarungen im Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus zum Vertragsinhalt gemacht werden. Feldkamp und Partner berät und vertritt mit einem hohem Maß an technischem Verständnis verschiedene international tätige Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus.

Feldkamp und Partner berät Architekten und Bauingenieure zu vertraglichen Fragen, sowie Bauunternehmer, Handwerksbetriebe und Bauherren zu bau- und werkvertraglichen Problemstellungen.

Nehmen Sie Kontakt auf! Wir freuen uns auf Ihr Anliegen.