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Kündigung bekommen?

Lassen Sie sich nicht verunsichern und informieren Sie sich über Ihre Rechte

Der Arbeitgeber droht mit Kündigung oder hat Ihnen bereits mündlich gekündigt?
Vielleicht haben Sie auch bei der Rückkehr aus dem Urlaub unerwartet die Kündigung zugestellt bekommen?
Sie sind länger arbeitsunfähig und das Unternehmen reagiert mit Kündigung?

Jetzt gilt es: Einen kühlen Kopf behalten und Vorkehrungen treffen.
Ein Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht wird Ihnen die meisten Ängste nehmen und umgehend für mehr Klarheit sorgen.

Nina Feldkamp

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Was kann ich bei einer Kündigung tun?

Als erstes sollten Sie die Ruhe bewahren.
Haben Sie eine Kündigung bekommen, sollten sie auf keinen Fall impulsiv oder überstürzt handeln.
Bevor Sie also Ihren Chef anrufen, um ihm zu sagen, was Sie wirklich über ihn denken und das Sie alles über seinen Absturz auf der letzten Weihnachtsfeier wissen, atmen Sie besser tief durch und halten sich an folgende Punkte:

Nerven behalten
Auch wenn es schwer fällt, kann unbedachtes und impulsives Handeln die Situation nur verschlechtern. Schlimmstenfalls liefern Sie Ihrem Arbeitgeber eine Grundlage für eine verhaltensbedingte Kündigung, selbst, wenn die ausgesprochene Kündigung unwirksam sein sollte.

Nichts unterschreiben
Unterzeichnen Sie keine Papiere, die Ihnen vorgelegt oder zugeschickt wurden, ohne diese vorher prüfen zu lassen. Selbst wenn ein Aufhebungsvertrag mit einer Entschädigungssumme lockt, lassen Sie diesen unbedingt vor Unterzeichnung durch einen Anwalt prüfen.
Denn: Häufig sind Ihre Ansprüche in Form einer Abfindung viel höher als die Summe, die Ihnen vom Arbeitgeber geboten wird. Darüber hinaus droht eine 12wöchige Sperre des ALG I, da Sie mit der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags selber zu Ihrer Arbeitslosigkeit beigetragen haben.

Schnell handeln und Anwalt hinzuziehen
Sobald Ihnen die Kündigung zugegangen ist, tickt bereits die Uhr: Nach Ablauf von drei Wochen ist die Kündigung rechtswirksam, d.h. sie kann nicht mehr mittels einer Kündigungsschutzklage angefochten werden. Damit geben Sie nicht nur die Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung, sondern auch die Aussicht auf eine finanzielle Abfindung auf.
Also: Bereits bei drohender Kündigung, spätestens aber nachdem Sie die Kündigung bekommen haben, sollten Sie zum Anwalt. Dieser wird dann prüfen, ob die erhaltene Kündigung in dieser Form überhaupt rechtmäßig ist.
Ein Arbeitgeber muss sich an Regeln bzw. gesetzliche Vorgaben halten, wenn er einen Mitarbeiter entlassen möchte. Eine Kündigung aufgrund von Nasenfaktor oder im Rahmen eines Wutausbruchs ist nur in seltenen Fällen legal. Viele Kündigungen sind in ihrer Form fehlerhaft und damit ungültig.

Ist meine Kündigung begründet und rechtmäßig?

Im Arbeitsrecht wird zwischen einer ordentlichen Kündigung einerseits und einer fristlosen Kündigung andererseits unterschieden.
Generell gilt, dass nur dann spezieller Kündigungsschutz besteht, wenn in dem Unternehmen zehn oder mehr Personen angestellt sind. Ist dies der Fall, dann sind dem Arbeitgeber für eine Kündigung bestimmte Rahmenbedingungen auferlegt, d.h. eine Kündigung darf nur unter Angaben von Gründen erfolgen. Diese werden unterteilt in:

Betriebsbedingte Kündigungen
insbesondere durch betriebliche Umstrukturierungen, Wegfall von Geschäft und Automatisierungen

Verhaltensbedingte Kündigungen
zumeist aufgrund schweren Fehlerverhaltens des Angestellten am Arbeitsplatz oder gegenüber dem Arbeitgeber

Haben nicht alle Mitarbeiter, sondern nur ein Bruchteil der Angestellten die Kündigung bekommen, so ist zu prüfen, ob allen Kriterien der Sozialauswahl entsprochen wurde. Das heißt, dass Unternehmen vor Aussprechen einer Kündigung zu prüfen haben, welchen sozialen Verpflichtungen die Gekündigten nachzukommen haben und wie ihre zukünftigen Chancen am Arbeitsmarkt aussehen.
Ausschlaggebend sind neben Familie auch Alter und ein möglicher Grad der Behinderung.

Wie lange habe ich Zeit, um gegen eine Kündigung zu klagen?

Sobald Sie die Kündigung bekommen haben, haben Arbeitnehmer in Deutschland drei Wochen Zeit, um gegen diese Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung. Wenn Sie diese Frist versäumen, wird die Kündigung in der Regel rechtskräftig und kann in Folge nicht mehr angefochten werden. Es ist daher wichtig, schnell zu handeln und umgehend rechtlichen Rat bei einem Anwalt einzuholen.

Kann ich fristlos gekündigt werden?

Ja, Sie können fristlos gekündigt werden, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Eine fristlose Kündigung ist nur rechtmäßig, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt, der Mitarbeiter also seine vertraglichen Pflichten nicht unerheblich verletzt hat. Generell stellt sie die äußerste Option dar, also dann, wenn keine milderen Mittel (wie z.B. eine Versetzung oder Abmahnung) zur Verfügung stehen.
Fristlos die Kündigung bekommen führt in vielen Fällen zu schwerwiegenden Konsequenzen, da die Agentur für Arbeit eine 12wöchige Sperrfrist gegen den gekündigten Arbeitnehmer verhängt.
Umso wichtiger ist, dass Sie sich nach Erhalt einer fristlosen Kündigung unmittelbar juristisch zur Wehr setzen.

Was sind die häufigsten Gründe für eine fristlose Kündigung?

Straftaten
Diebstahl von Firmeneigentum, Betrug oder auch Gewalt, Sachbeschädigung und grobe Beleidigungen stellen Straftaten gegen den Arbeitgeber dar. Verstoßen Sie massiv gegen das Vertrauen Ihres Arbeitgebers, z.B. durch das Brechen einer Schweigepflicht, Diebstahl am Arbeitsplatz oder (Arbeitszeit-)Betrug, ist eine fristlose Kündigung nicht auszuschließen.

Verhaltensbedingte Gründe
Der Arbeitnehmer verstößt gegen die Pflichten, die im Arbeitsvertrag definiert sind, so dass dem Unternehmen eine Weiterbeschäftigung nicht zuzumuten ist. Dazu zählen zum Beispiel wiederholtes unentschuldigtes Fehlen, das Vortäuschen von Krankheiten oder auch wiederholte Arbeitsverweigerung. Ein einmaliges Verschlafen oder Überziehen der Mittagspause hingegen sollte keinen Grund darstellen, um fristlos die Kündigung zu bekommen.

Für eine fristlose Kündigung muss der Arbeitgeber jedoch nachweisen, dass die Gründe schwerwiegend genug sind. In vielen Fällen stellt eine Abmahnung ein milderes und angemesseneres Mittel dar, es sei denn, die Situation ist so gravierend, dass sie eine sofortige Kündigung rechtfertigt. Wenn Sie fristlos gekündigt wurden, sollten Sie die Kündigung unbedingt von einem Anwalt prüfen lassen.

Kann der Arbeitgeber eine Kündigung zurücknehmen?

Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist eine einseitige Willenserklärung, die Ihr Einverständnis als Arbeitnehmer nicht voraussetzt, d.h. sie wird auch ohne Ihre Bestätigung wirksam.

Was ist nun also, wenn es sich der Arbeitgeber anders überlegt und das Arbeitsverhältnis nicht beenden will? Kann die Kündigung zurückgenommen werden?
Eine zugegangene Kündigung kann, da sie kein Einverständnis voraussetzt, nicht ohne weiteres widerrufen werden. Will der Arbeitgeber trotzdem von seiner Kündigung zurückrudern, so muss er mit dem Arbeitnehmer eine schriftliche Vereinbarung treffen, die vom eigentlich gekündigten Arbeitnehmer akzeptiert werden muss.
Eine nur mündlich ausgesprochene Kündigung hingegen kann durch den Arbeitgeber zurückgenommen werden, da eine Kündigung zwingend der Schriftform bedarf (§623 BGB).

Kann ich wegen Krankheit eine Kündigung bekommen?

Eine Kündigung aufgrund von Krankheit ist zwar selten, aber nicht auszuschließen.
Ist der Arbeitnehmer in einem solchen Maße erkrankt oder verletzt, dass er auch langfristig nicht in der Lage sein wird, seinen im Arbeitsvertrag definierten Tätigkeiten nachzukommen, kann eine Kündigung möglich sein. Diese stellt nach Abwägung aller Interessen das äußerste Mittel dar und wird zumeist nur dann ausgesprochen, wenn eine Weiterbeschäftigung durch eine Versetzung in einen anderen Bereich unmöglich ist.

Was passiert, wenn ich im Urlaub die Kündigung bekomme?

Sie befinden sich auf einer längeren Urlaubsreise und haben während Ihres Aufenthalts am Ferienort keinen Zugriff auf den Briefkasten daheim. In dieser Zeit wird Ihnen aber durch den Arbeitgeber eine Kündigung zugestellt. Beginnt die dreiwöchige Frist zum Erheben einer Kündigungsschutzklage erst, nachdem Sie heimgekehrt sind?
Leider beginnt die dreiwöchige Frist bereits bei Zugang der Kündigung in den Machtbereich des Empfängers, also bereits bei Einwurf in den Briefkasten daheim. Bevor Sie nun auf kreative Ideen kommen und den Briefkasten abmontieren oder verkleben: In diesen Fällen wird der Eingang fingiert, d.h. die Kündigung zählt als zugestellt, obwohl Sie Ihnen nicht vorliegt.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Nach dem Erheben einer Kündigungsschutzklage liegt es am Gericht festzustellen, ob Ihnen im Rahmen der Kündigung eine Abfindung zusteht.
Leider existiert kein genereller Anspruch auf eine Abfindung sobald Sie eine Kündigung bekommen.
Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat, so ist die Angelegenheit meistens durch einen Sozialplan, der vorgibt welche Mitarbeiter wie viel Abfindung bekommen, meistens klar definiert.
In Unternehmen ohne Betriebsrat und Sozialplan gilt es, nachdem Sie die Kündigung bekommen haben, umgehend eine Kündigungsschutzklage zu erheben, um eine Abfindung für Sie durchsetzen zu können.

Wie hoch ist meine Abfindung bei Kündigung?

Die Höhe der Abfindung, die Ihnen im Rahmen einer Kündigungsschutzklage zugestanden werden kann, richtet sich zum einen nach der Erfolgsaussicht des Arbeitgebers im Prozess, zum anderen nach der Dauer der eigenen Betriebszugehörigkeit.

Die vereinfachte Faustregel zur Berechnung einer möglichen Abfindung ist:
Für je zwei Jahre Betriebszugehörigkeit steht Ihnen ein Brutto-Monatsgehalt zu.

Zum Beispiel:
Sie bekommen nach zehnjähriger Betriebszugehörigkeit die Kündigung.
Ihr Monatsgehalt beträgt 3.000€ brutto.
Betriebszugehörigkeit / 2 x Monatsgehalt = Abfindungshöhe
5 x 3.000€=15.000€

Warum Feldkamp und Partner?

Als Spezialisten für Arbeitsrecht verfügt Feldkamp und Partner über eine umfassende Expertise. Wir verstehen die spezifischen Bedürfnisse von Arbeitgebern auf der einen und Arbeitnehmern auf der anderen Seite; dies ermöglicht uns die Schaffung tragfähiger arbeitsrechtlicher Lösungsstrategien für beide Seiten.

Wir sind stolz auf unsere transparente und effiziente Arbeitsweise und arbeiten unentwegt daran, bestmögliche Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen.