
Sozialrecht
Empathie und Fachkompetenz
Aufgrund ihrer Natur beinhalten die meisten sozialrechtlichen Anliegen immer eine starke persönliche bzw. als existentielle Belastung empfundene Herausforderung.
Feldkamp und Partner unterstützt und berät seine Mandanten in allen Aspekten des Sozialrechts und setzt sich zielstrebig für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Interessen ein.

Nina Feldkamp
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Unsere Anwälte stehen Ihnen in allen Fragen des Sozialrechts zur Seite, wie z.B.
Schwerbehindertenrecht und Feststellung des GdB
Die Feststellung des Grads der Behinderung entscheidet in zahlreichen Situationen ebenfalls über Lebensqualität. Eine falsche Einstufung des GdB und des damit direkt verknüpften Nachteilsausgleichs kann nicht nur finanzielle, sondern langfristig auch gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ein Widerspruch bzw. Streit mit dem Versorgungsamt ist für Privatpersonen zumeist besonders zeitintensiv und kräftezehrend. Die Anwälte von Feldkamp und Partner unterstützen Sie mit besonderem Fingerspitzengefühl dabei, Ihre Ansprüche gegenüber dem Amt geltend zu machen. Dabei setzen wir auf eine transparente Kommunikation.
Sperrzeit und Ruhen von ALG Ansprüchen
Eine Sperrzeit wird zumeist dann verhängt, wenn sich der Arbeitnehmer ‚versicherungswidrig‘ verhält, d.h. sein Arbeitsverhältnis selber löst, einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet oder die Arbeitslosigkeit grob fahrlässig selbst herbeigeführt hat. Mit der Verzögerung des Anspruchs auf die Zahlung von Arbeitslosengeld geht auch eine Verkürzung der Gesamtanspruchsdauer einher.
Die Dauer der Sperrzeit beträgt üblicherweise 12 Wochen, kann aber auf 6 bzw. 3 Wochen reduziert werden, sofern bestimmte Konditionen erfüllt sind. Dazu zählen auch schwerwiegende Gründe, die eine nicht zumutbare Belastung für den Leistungsempfänger darstellen.
Feldkamp und Partner unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Bundesagentur für Arbeit durchzusetzen, Widerspruch gegen einen erfolgten Bescheid einzulegen oder vor dem Sozialgericht einzufordern.
Leistungen der Krankenkassen
Die Übernahme von Kosten durch die Krankenkasse ist ein häufiger Anlass zum Streit zwischen Kasse und Versicherten. Für den Mandanten sind die Entscheidungsprozesse der Versicherungen oftmals nicht transparent, stellen aber schlimmstenfalls die private Lebenssituation in Frage. Egal, ob es sich um den Weiterbezug von Krankengeld, die zu Unrecht abgelehnte Übernahme von Behandlungskosten oder nicht rechtzeitig erbrachte bzw. beschiedene Leistung handelt: Feldkamp und Partner unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber den Kassen durchzusetzen.

Die Kanzlei Feldkamp und Partner berät Sie in allen Fragestellungen des Sozialrechts.
Wir legen besonderen Wert auf einen offen Dialog mit unseren Mandanten, der es uns erlaubt, treffende Lösungen für Ihre individuellen Anliegen zu finden.