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Verkehrsrecht

Da jeder Punkt zählt

Das deutsche Verkehrsrecht hat viele Facetten – mit denen Verkehrsteilnehmer zumeist erst dann in Kontakt kommen, sobald Ihnen ein Verstoß gegen dieselben vorgeworfen wird.

Feldkamp und Partner unterstützt seine Mandanten mit umfangreicher Erfahrung in allen Aspekten des Verkehrsrechts und sorgt schließlich dafür, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.

Heinrich Feldkamp

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau -und Architektenrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht Heinrich Feldkamp bietet Ihnen umfassende Beratung und Vertretung in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten wie

Unfall- und Schadensregulierung:
Feldkamp und Partner ist Ihr erster Ansprechpartner für die anschließende Unfallregulierung nach einem Verkehrsunfall. Wir klären Sie darüber auf, was Sie zu erwarten haben, was Ihre potentiellen Ansprüche sind und welche rechtlichen Schritte eingeleitet werden sollten.
Wir begleiten Sie durch die gesamte verkehrsrechtliche Abwicklung und sorgen dafür, dass Ihre Interessen gegenüber der anderen Unfallpartei sowie den eingeschalteten Versicherungen gewahrt bleiben.
Gleichwohl setzen wir uns in Ihrem Sinne für die verbundene Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen sowie die Erstattung von Heilungskosten und Betriebsausfällen ein.

Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten:
Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Abstandsverstöße resultieren in empfindlichen Bußgeldern und einem Eintrag im Flensburger Fahreignungsregister.
Feldkamp und Partner berät Sie bei der Findung möglicher verkehrsrechtlicher Lösungen und ergreift entsprechende Rechtsmittel in Ihrem Sinne. Dies kann die Formprüfung von Bußgeldbescheiden, Geltendmachung von Fehlern in Messverfahren oder das Aufzeigen von Fehlern in der Fristberechnung sein.

Strafverfahren:
Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung oder Trunkenheitsfahrt: Eine Straftat im Verkehrsrecht kann mit empfindlichen Sanktionen wie Bußgeldern, Entzug der Fahrerlaubnis bis hin zur Freiheitsstrafe geahndet werden.
Feldkamp und Partner berät Sie im persönlichen Dialog und entwickelt mit Ihnen eine Basis, auf der die geeigneten Rechtsmittel gewählt und ergriffen werden können.

Führerschein und Fahrverbote:
Der temporäre Entzug der Fahrerlaubnis ist ein schwerwiegender Einschnitt, der zumeist direkte Auswirkungen auf Ihre Privat- und Erwerbssituation mit sich bringt.
Feldkamp und Partner entwickelt zusammen mit Ihnen eine individuelle Strategie, die auf eine Vermeidung des Fahrverbots zielt.
Bei einem eindeutig bewiesenen Verstoß setzen wir auf eine Lösung, die für Sie tragbar ist; dies können beispielsweise die Umwandlung des Fahrverbots in ein Bußgeld, alternativ auch die Reduzierung oder das Verschieben des Fahrverbotes sein.

Fahrzeugkauf und Werkstattärger:
Zum Verkehrsrecht zählen auch rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung eines Fahrzeugs oder aber bei dem sogenannten ‚Werkstattärger‘. Feldkamp und Partner berät und vertritt eine Vielzahl von Fachwerkstätten in der Auseinandersetzung mit Kunden, aber auch Verbraucher und gewerbliche Kunden bei der Geltendmachung ihrer Mängelrechte gegenüber den Werkstätten.

Feldkamp und Partner ist Ihr verlässlicher Ansprechpartner in allen verkehrsrechtlichen Belangen.

Als erfahrene Anwälte berücksichtigen wir nicht nur die Besonderheiten des Verkehrsrechts, sondern auch die persönliche Situation des Mandanten für die Entwicklung eines tragfähigen Lösungsansatzes.

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf ihr Anliegen!